Regelung
Westbalkan-Regelung
§ 26 Abs. 2 BeschV
Verfahrensdauer
Individuell
Bei tagesaktueller BA-Bearbeitung
Mindestlohn
14,60 €/Std. brutto
Ab 01.01.2027 (2026: 13,90 €)
Vermittlung
Für Kandidaten kostenlos
Konditionen auf Anfrage
Über die Regelung
Was ist die Westbalkan-Regelung?
Die Westbalkan-Regelung (§ 26 Abs. 2 BeschV) ermöglicht Staatsangehörigen der Westbalkan-Staaten, in Deutschland zu arbeiten — ohne anerkannte Berufsqualifikation, sofern ein konkretes Arbeitsangebot eines deutschen Arbeitgebers vorliegt und die Voraussetzungen für ein nationales Arbeitsvisum erfüllt sind.
Die Regelung gilt für nahezu jede Art von Beschäftigung. Ausnahme sind reglementierte Berufe (Ärzte, medizinisches Personal usw.), bei denen eine Anerkennung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Regelung gilt für Staatsangehörige der folgenden Länder:
Voraussetzungen
Voraussetzungen

Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz
Diese Personen haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt; eine Zustimmung der BA ist nicht erforderlich.

Staatsangehörigkeit eines Westbalkanstaates (ohne EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörigkeit)
Für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien kann die Westbalkanregelung angewendet werden: BA-Vorabzustimmung, danach nationales Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung. Für andere Staatsangehörigkeiten wird die passende Rechtsgrundlage gesondert geprüft.
Grundvoraussetzungen: Staatsangehörigkeit eines Westbalkanstaates, konkretes Arbeitsangebot eines deutschen Arbeitgebers, BA-Vorabzustimmung, gültiger Reisepass und erforderliche Unterlagen. Die erforderlichen Sprachkenntnisse legen Sie als Arbeitgeber für die jeweilige Stelle fest.
Personen ab 45 Jahren
Bei Personen ab 45 Jahren ist bei der erstmaligen Zustimmung nach der Westbalkanregelung zusätzlich die vorgeschriebene Gehaltshöhe oder eine angemessene Altersversorgung zu prüfen. Für 2026 beträgt die Gehaltsschwelle 55.770 € brutto im Jahr. Für Verfahren im Jahr 2027 ist der dann geltende Betrag zu prüfen.
Daher können wir für Personen ab 45 Jahren nicht im Voraus bestätigen, dass jede Stelle für ein Visum geeignet ist. Zunächst muss geprüft werden:
- das Alter des Kandidaten
- das angebotene Bruttogehalt
- die Stelle und den Arbeitgeber
- ob die Voraussetzungen für ein Visum erfüllt sind
Für Personen unter 45 Jahren entfällt diese Zusatzprüfung; das Verfahren hängt aber stets vom Vertrag, dem Arbeitgeber und der Genehmigung durch die deutschen Behörden ab.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Prüfung Ihres Falls.
Vergütung & Sprache
Vergütung und Sprachanforderungen
Die Vergütung hängt von der Position, dem Arbeitgeber, der Qualifikation und den Sprachkenntnissen ab. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 € und ab dem 01.01.2027 14,60 € brutto pro Stunde; je nach Tarifvertrag kann eine höhere Vergütung gelten. Für erfahrenere Kandidaten oder mit besseren Deutschkenntnissen ist eine höhere Vergütung möglich.
Die erforderlichen Sprachkenntnisse richten sich nach der Stelle und Ihren Anforderungen als Arbeitgeber; sie sind eine Voraussetzung des Angebots, keine gesetzliche Voraussetzung der Westbalkanregelung. Für unsere Vermittlung setzen wir mindestens Grundkenntnisse in Deutsch oder gute Englischkenntnisse voraus.
Einsatzbereiche
Einsatzbereiche und Positionen
Das Stellenangebot richtet sich nach dem aktuellen Bedarf deutscher Arbeitgeber und dem Kandidatenprofil. Kontaktieren Sie uns für aktuelle Stellen.
Gastronomie und Hotellerie
Produktion und Lebensmittelverarbeitung
Reinigung und Gebäudedienstleistungen
Weitere Helfer- und Anlerntätigkeiten
Kontext ist Vertragspartner großer Fast-Food-Ketten, Flughäfen, Supermärkte, Hotels, Lagerhäuser, Fabriken und vieler weiterer Arbeitgeber aus verschiedenen Branchen. Das Stellenangebot ändert sich — kontaktieren Sie uns für aktuelle Positionen.
Unsere Leistungen für Arbeitgeber
Was wir für Sie übernehmen
1
Bedarfsermittlung
Wir besprechen mit Ihnen den konkreten Personalbedarf, die Einsatzorte, Tätigkeiten, Arbeitszeiten, Vergütung und den gewünschten Beschäftigungsbeginn.
2
Rekrutierung und Vorauswahl
Wir übernehmen die Bewerbersuche in den Westbalkanstaaten und führen persönliche Erstgespräche. Dabei prüfen wir Motivation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Verfügbarkeit.
3
Vorstellung geeigneter Kandidaten
Sie erhalten sorgfältig ausgewählte Kandidatenprofile. Die endgültige Entscheidung, welche Bewerber Sie einstellen möchten, treffen selbstverständlich Sie. Auf Wunsch begleiten wir auch die Online-Vorstellungsgespräche.
4
Unterstützung bei den Unterlagen
Nach Ihrer Auswahl unterstützen wir Arbeitgeber und Kandidaten bei der Vorbereitung und Zusammenstellung der erforderlichen Beschäftigungs- und Visumunterlagen.
5
Begleitung des Verfahrens
Wir koordinieren die einzelnen Schritte und begleiten den Prozess von der Beantragung der Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit bis zum Visumverfahren.
BA-Bearbeitungszeiten
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht den aktuellen Bearbeitungsstand je Herkunftsland auf ihrer Website (zuletzt geprüft am 19.10.2026; BA-Stand 14.10.2026). Die BA nennt derzeit bis zu 50.000 Zustimmungen pro Jahr.
Aktuellen Stand bei arbeitsagentur.de ansehen
6
Einreise und Arbeitsaufnahme
Nach Erteilung des Visums stimmen wir die geplante Einreise und den Arbeitsbeginn mit Ihnen und den zukünftigen Mitarbeitern ab.
7
Betreuung nach der Ankunft
Auch nach der Einreise bleiben wir Ansprechpartner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wir unterstützen bei organisatorischen Fragen und tragen dazu bei, dass der Start im Unternehmen möglichst reibungslos verläuft.
Ihre Vorteile mit Kontext
Warum Arbeitgeber Kontext wählen
✓
Gezielte Rekrutierung nach Ihrem konkreten Bedarf
✓
Zugang zu motivierten Bewerbern aus 6 Westbalkan-Staaten
✓
Persönlich geprüfte und vorausgewählte Kandidaten
✓
Weniger administrativer Aufwand durch vollständige Begleitung
✓
Feste Ansprechpartner und transparente Kommunikation
✓
Betreuung auch nach der Ankunft in Deutschland
Dokumentation
Benötigte Unterlagen
Die Unterlagen für eine langfristige Beschäftigung unterscheiden sich von denen für das Studenten- oder Saisonprogramm — aufgrund des nationalen Arbeitsvisums und des längeren Aufenthalts. Dokumente, die nicht auf Deutsch sind, müssen übersetzt werden.
1
Reisepass und biometrisches Foto
Gültiger Reisepass und biometrisches Foto für das Visumformular.
2
Lebenslauf auf Deutsch
Kontext unterstützt bei der Erstellung des Lebenslaufs. Alternativ kann er über unsere Website erstellt werden.
→ Lebenslauf erstellen
3
Ausgefülltes Visumformular und Erklärungen
Formulare und Erklärungen gemäß den Anforderungen der zuständigen Botschaft bzw. des beauftragten Visumdienstleisters. Kontext stellt das vollständige Paket zusammen.
4
Nachweis über Berufserfahrung und Abschlüsse
Vorhandene Berufserfahrung oder relevante Abschlüsse/Zertifikate werden beigefügt — übersetzt auf Deutsch.
5
Vom Arbeitgeber: Arbeitsvertrag und Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Der Arbeitgeber stellt den Arbeitsvertrag und die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis bereit. Der Antrag auf Vorabzustimmung wird bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht — die Entscheidung und Ausstellung der Vorabzustimmung erfolgen durch die BA.
6
Nationales Arbeitsvisum
Nach Genehmigung der Vorabzustimmung beantragt der Kandidat das nationale Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung bzw. deren beauftragtem Visumdienstleister. Kontext stellt das vollständige Unterlagenpaket zusammen.
Datenschutz
Alle Unterlagen und personenbezogenen Daten werden gemäß DSGVO und dem mazedonischen Datenschutzgesetz verarbeitet, archiviert und vernichtet.
Unsere Philosophie
Kontext vermittelt zuverlässige Kandidaten.
Wir vermitteln keine Kandidaten auf Verdacht. Wir verbinden geprüfte, motivierte Kandidaten aus dem Westbalkan mit deutschen Arbeitgebern — zuverlässig, strukturiert und rechtssicher.

Welche Kandidaten vermitteln wir?
- ✔ Motivierte Menschen, die wirklich arbeiten wollen
- ✔ Kandidaten, die verstehen, dass Deutschland Disziplin und Verantwortung erfordert
- ✔ Personen mit angemessenen Sprachkenntnissen
- ✔ Flexibel bezüglich Standort und realistisch in ihren Erwartungen
- ✔ Finanziell und psychisch bereit für einen Neustart
- ✔ Ehrliche und transparente Bewerber

Was bieten wir Arbeitgebern?
- ✔ Geprüfte und motivierte Kandidaten
- ✔ Professionelle Kommunikation und Begleitung
- ✔ Klare und transparente Informationen über die Konditionen
- ✔ Unterstützung durch den gesamten Prozess
- ✔ Für Kandidaten kostenlose Vermittlung

Was erwarten wir von Arbeitgebern?
• Klare Angaben zum Stellenprofil
• Geduld im Prozess
• Einhaltung der vereinbarten Konditionen
• Realistische Erwartungen an die Qualifikationen
• Flexibilität beim Standort
• Ernsthafter Einstellungswille
Wir versprechen keine Unmöglichkeiten.
Wir arbeiten professionell und verlässlich.
Wenn Sie zuverlässige Kandidaten suchen — wir sind der richtige Partner.
Wenn Sie schnelle Lösungen ohne Prozess suchen — wir sind nicht die richtige Adresse.
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FAQ
Häufig gestellte Fragen
Ist die Beschäftigung unbegrenzt?
Die langfristige Beschäftigung ist nicht auf 90 Tage begrenzt. Die Dauer hängt vom Arbeitsvertrag, dem Visum und der Aufenthaltserlaubnis ab. Der Arbeitsvertrag kann befristet oder unbefristet sein, und der Aufenthalt wird in Deutschland geregelt und verlängert, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie lange dauert der Prozess?
Die Dauer hängt insbesondere von der Vollständigkeit der Unterlagen, der Vorabzustimmung, der Kontingentauslastung und den verfügbaren Visumterminen ab. Die Dauer hängt vom Bewerberprofil, den vollständigen Unterlagen, der Bearbeitung durch die zuständigen Behörden, den Kontingenten und den Visumterminen ab. Die BA-Bearbeitung ist nur ein Teil des gesamten Verfahrens. Einen verbindlichen Termin für die Erteilung von Genehmigungen oder Visa können wir nicht zusagen.
Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich?
Die erforderlichen Sprachkenntnisse legen Sie als Arbeitgeber für die jeweilige Stelle fest. Für unsere Vermittlung setzen wir mindestens Grundkenntnisse in Deutsch oder gute Englischkenntnisse voraus; Bewerberinnen und Bewerber mit Deutschkenntnissen ab A2 sind im Vorteil.
Ist eine anerkannte Qualifikation erforderlich?
Nein — die Westbalkan-Regelung ermöglicht eine Beschäftigung ohne anerkannte Berufsqualifikation für die meisten Stellen. Ausnahme sind reglementierte Berufe (Ärzte, medizinisches Personal), bei denen eine Diplomanerkennung erforderlich ist.
Kosten für den Arbeitgeber?
Unsere Vermittlungsleistung ist für Kandidaten kostenlos — die Vergütung wird vom Arbeitgeber getragen. Für Konditionen für Arbeitgeber kontaktieren Sie uns bitte direkt. Persönliche Ausgaben (Visum, Anreise, Unterkunft) trägt der Kandidat selbst.
Kontext arbeitet nach den
IRIS-Standards für ethische und verantwortungsvolle Personalvermittlung — fair, transparent und rechtssicher für jeden Kandidaten.
Welche Genehmigungen sind erforderlich?
Es ist ein nationales Arbeitsvisum für Deutschland erforderlich. Ablauf: Der Arbeitgeber beantragt die Vorabzustimmung, danach beantragt der Kandidat das nationale Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung bzw. dem beauftragten Visumdienstleister. Kontext stellt das vollständige Unterlagenpaket zusammen.